Nr. 19 / 04.12.2025
Leitfaden Arbeitsrecht für Startups
Der Leitfaden Arbeitsrecht für Startups gibt Hilfestellungen beim „Arbeitgeberwerden“, von der Einstellung des ersten Arbeitnehmers bis zum Kündigungsrecht. Die aktuelle 2. Auflage des Leitfadens jetzt für Sie im Serviceportal!
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Liebe Leserinnen und Leser,
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der neue MINT-Herbstreport unterstreicht erneut die große Lücke an MINT-Fachkräften in Hessen. Aktuell können für rund 23.000 von hessischen Unternehmen ausgeschriebene MINT-Stellen keine passenden Arbeitssuchenden gefunden werden. Die Sicherung von MINT-Fachkräften ist für den Wirtschaftsstandort Hessen eine der größten Herausforderungen. Unter anderem durch verbesserte Rahmenbedingungen für internationale Studierende muss es gelingen, diese hier für einen Verbleib und einen Einstieg in den Arbeitsmarkt in Hessen zu bewegen.
Der aktuelle Beitrag des „Center of Competence Betriebliche Altersversorgung“ informiert über zwei personalpolitische Maßnahmen: die Aktivrente und Änderungen des Befristungsrechts, die im Dezember erwartet werden.
Unser Leitfaden Arbeitsrecht für Startups wurde aktualisiert. Der Leitfaden bietet Hilfestellungen beim „Arbeitgeberwerden“, von der Einstellung des ersten Arbeitnehmers bis zum Kündigungsrecht. Um Ihnen einen schnellen Überblick zu ermöglichen, gibt es zum Leitfaden neue Kurzübersichten. Der Leitfaden und die Kurzübersichten stehen Ihnen im Serviceportal zur Verfügung.
Darüber hinaus erwarten Sie in diesem Newsletter wie gewohnt eine Vielzahl von Serviceangeboten sowie Veranstaltungs- und Seminarhinweise.
Bleiben Sie uns gewogen!
Ihr Dirk Pollert |
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Pressemitteilung: Arbeitsmarkt im November
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Pollert: Wirtschaft braucht weniger Bürokraten und weniger Bürokratie sowie schnellere Verfahren |
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